Zwecke des Einsatzes der Bodycam sind: 
	- Wahrnehmung des Hausrechts 
 
	- Aufklärung und Prävention von Straftaten 
 
	- Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der Beschäftigten  
 
	- Beweissicherung im Ereignisfall 
 
	- Verfolgung von Straftaten 
 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO  
 
Berechtigte Interessen sind die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten sowie der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden sowie die Beweissicherung im Ereignisfall.