Fahrgastrechte im nationalen Eisenbahnverkehr
Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder Oberleitungsbusse fallen nicht darunter. Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d. h. Schadensursache und Schadenswirkung (z. B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent. Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
- Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse) / 2,25 Euro (1. Klasse)
- Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse) / 7,50 Euro (1. Klasse),
- Mobility BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse) / 15 Euro (1. Klasse)
Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Deutschland-Tickets, Quer-durchs-Land-Tickets und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Wochen- oder Monatskarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer, z.B. bei Deutschland-Tickets monatlich, bei der DB Regio Stuttgart GmbH ein.
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
- die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
- andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Sie müssen eine eventuell erforderliche Fahrkarte/einen Produktübergang zunächst bezahlen und können die Kosten anschließend geltend machen.
Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Quer-durchs-Land-Tickets und Länder-Tickets) sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 120 Euro erstattet. Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann. Stellt Ihnen die DB Regio Stuttgart GmbH Ersatzbeförderung zur Verfügung, hat diese grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Übernachtung
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die DB Regio Stuttgart GmbH eine Übernachtung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen. Die DB Regio Stuttgart GmbH kann Ihnen alternativ auch eine Weiterbeförderung (z. B. mit Taxi) zu Ihrem eigentlichen Zielort anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie in den Beförderungsbedingungen.
Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Nationale Durchsetzungsstelle für Beschwerden
Mobilitätsgarantien
Darüber hinaus können Sie die Mobilitätsgarantien der Verkehrsbünde in Anspruch nehmen. Diese gehen in der Regel über Ihre Fahrgastrechte im nationalen Eisenbahnverkehr hinaus und werden direkt von den Verkehrsverbünden bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Verbünde:
Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr
www.h3nv.de
Tel.: 01805 77 99 66
Karlsruher Verkehrsverbund
www.kvv.de
Tel.: 0721 61 07 58 85
Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau
www.naldo.de
Tel.: 07471 93 01 96 96
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
www.vrn.de
Tel.: 0621 10 77 077
Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis
www.vpe.de
Tel.: 07231 39 70 299
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
www.vvs.de
Tel.: 0711 19 449